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Ambulante Pflege — das ändert sich 2023

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Zu wenig Pflegepersonal haben wir nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Doch wie so oft muss die Situation erst einmal akut werden, um auf manche Themen aufmerksam zu werden.
Die Personalnot in den Krankenhäusern & Pflegeeinrichtungen verschärft sich immer mehr und die Auswirkungen sind ÜBERALL spürbar.
Diese Debatte wird auf dem Rücken aller Patienten & Pflegekräfte ausgetragen.
Offene Stellen, zu wenig Nachwuchs und immer mehr Kündigungen sind drei Folgen von vielen.
Auch die Seniorenpflege ist vom Pflegenotstand betroffen und es wird sehnlichst auf Veränderungen gewartet.

Die große Pflegereform, wie noch von Jens Spahn angekündigt, wird es wieder nicht geben, dafür kommt es zu kleinen Veränderungen.

Los gehts:

• Erhöhung der Mindestlöhne
Bereits seit September 2022 sind die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland gestiegen, wodurch der Beruf attraktiver werden soll.

Weitere Erhöhungen sind geplant:
Ab 01.05.23
Pflegehilfskräfte: 13,90 €
qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 €
Pflegefachkräfte: 17,65 €

Ab 01.12.23
Pflegehilfskräfte: 14,15 €
qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 €
Pflegefachkräfte: 18,25 €

• Erhöhung der Urlaubstage
Der Mindesturlaubsanspruch steigt bei einer 5-Tage-Woche von 27 auf 29 Tage.

• Beschäftigungsnummer
Alle Personen, die ambulante Pflegedienstleistungen erbringen, müssen ab 2023 im Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registriert werden. Dadurch erhalten alle Beschäftigten in der ambulanten Pflege eine individuelle Beschäftigungsnummer (LBNR), egal ob angestellt bei einem Pflegedienst oder selbstständig (=Einzelpflegekräfte). Diese ist vergleichbar mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer.

• Tarif(ähn)liche Bezahlung – Richtlinie zur Überprüfung
Kurzer Rückblick: mit der Einführung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Pflege– und Betreuungskräfte ab 01.09.2022 nach Tarif oder Duchschnittswert zu bezahlen. Ziel ist die Schließung der Gehaltslücke zwischen Kranken – und Altenpflege. Die Anpassung der Gehälter ist Voraussetzung, um als Pflegeeinrichtung zugelassen zu werden bzw. um die Zulassung nicht zu verlieren.
Die Richtlinien zur Überprüfung dieser Vorgaben sollten schon seit Mitte 2022 vorliegen. Tatsächlich erfolgt dies aber erst Anfang 2023.

• Aktualisierung des Expertenstandards
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) veröffentlicht regelmäßig Expertenstandards, um die Qualität in der Pflege durch einheitliche Handlungsweisen zu sichern und weiterzuentwickeln.
Diese müssen immer wieder auf Grundlage von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert werden, wodurch auch für 2023 Neuerungen geplant sind (z.B zum Thema Hautpflege).
Angebote zu Fort– und Weiterbildungen sollten entsprechend gemacht werden.

Das waren alle Änderungen, die 2023 in der ambulanten Pflege zu erwarten sind.

Viele hofften auf eine Erhöhung des Pflegegeldes, da es hier seit 2017 keine Veränderung gab.
Allerdings ist wohl bis 2025 mit keiner Anpassung bzw. Erhöhung zu rechnen.

Wir wollen diesen Blogpost aber nicht mit schlechten Nachrichten beenden!
⏰ Daher gibt es zum Abschluss einen wichtigen Hinweis, damit Sie kein wertvolles Geld verschenken! ⏰

Jedem Pflegebedürftigen, der von Angehörigen zuhause oder ambulant versorgt wird, stehen monatlich 125 € für Betreuungs- und Ersatzleistungen zu. Der Pflegegrad spielt hierfür keine Rolle!
Die einzelnen Beträge können über mehrere Monate hinweg angespart werden.
Betreuungs- und Ersatzleistungen, die aus 2022 noch nicht in Anspruch genommen wurden, können noch bis zum 30.06.2023 genutzt werden.
Nach diesem Stichtag verfallen die Gelder!

Mit diesen positiven Aussichten möchten wir Ihnen nun eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit wünschen. Genießen Sie die letzten Tage des Jahres und starten Sie gut und vor allem gesund in 2023.

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