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Sind wir denn nichts mehr wert?

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Wenn fehlende Aufklärung lebenswichtige Pflege verhindert

 

Wir beginnen das neue Jahr mit einem besonderen Blogpost.
Besonders weil er ein wenig anders ist als die bisherigen aber vor allem besonders, weil er uns besonders am Herzen liegt. Wir möchten nicht nur wertvolle Tipps und Anregungen mit Ihnen teilen, sondern auch Einblicke hinter die Kulissen teilen.

Wir arbeiten täglich mit Menschen und erfahren ihre Geschichten- was sie geprägt hat, ihre Erfolge, Glücksmomente und Hoffnungen aber auch ihre Schicksale, ihr Leid und spüren ihre Ängste und Verzweiflung. Gerade in Zeiten der Pflegebedürftigkeit ist das Leid, der Frust und die Angst am allergrößten. Zahlreiche Beratungen lehrten uns leider, dass das Konzept der 24 Stunden Pflege nicht bekannt oder verrufen ist. Es gibt zu viele Anbieter, deren Angebote erst auf den zweiten Blick unseriös und illegal sind. Das Überangebot auf dem Schwarzmarkt schreckt ab- die Angst vor einem Knebelvertrag und versteckten Kosten ist zu groß.

Wir lernten im Dezember 2022 das Ehepaar T. kennen. Frau T.- 84 Jahre, Pflegegrad 4 – und Herr T.- 88 Jahre, Pflegegrad 3 – benötigen beide aufgrund ihrer Erkrankungen und Einschränkungen intensive Pflege und Betreuung. Die Hilfe lief an, die Pflegekasse bezahlt den festgelegten Anteil, doch das Ehepaar T. ist finanziell nicht in der Lage die übrigen Kosten, den Eigenanteil, selbst zu übernehmen.

In diesem Fall kann die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Geregelt wird diese Hilfe in §§61 – 66 SGB XII.
Mit dem Antrag müssen selbstverständlich u.a auch Belege bzw. Nachweise über Einkommen und ggf. Vermögen eingereicht werden, damit auch nur die Patienten Hilfe erhalten, die tatsächlich darauf angewiesen sind.

Der Antrag von Herrn und Frau T. wurde abgelehnt. Die Begründung beinhaltet zwei Aspekte, wobei wir aufgrund der Relevanz nur auf einen der beiden eingehen werden: dem Sozialamt war zum Zeitpunkt der Ablehnung das Konzept der 24 Stunden Versorgung nicht bekannt. Ergebnis der Ablehnung: die Hilfe für zwei stark pflegebedürftige Menschen musste beendet werden. Zwei Menschen, die sich selbst nicht mehr versorgen können und auf externe Hilfe angewiesen sind, sind nun auf sich alleine gestellt. Beide Söhne können die Pflege nicht übernehmen.

Als Anbieter der 24 Stunden Hilfe haben wir immer wieder mit Vorurteilen und Nicht-Wissen zu kämpfen. Es geht uns hier in keiner Weise um Schuldzuweisungen, sondern um Lösungen!

Es wird nie gelingen alle illegalen Anbieter vom Markt zu nehmen, daher muss man an einem ganz anderen Punkt ansetzen:
Aufklärung und ehrliche Beratung für die Betroffenen, die Beratungsstellen, Behörden, Krankenhäuser etc. – eben alle Einrichtungen und Organisationen, die Berührungspunkte mit pflegebedürftigen Menschen haben.
Nur mit Wissen kann legal von illegal und seriös von unseriös unterschieden werden.

So Fälle wie unser Beispiel gibt es leider zu oft und das darf nicht sein. Fehlende Informationen und mangelnde Aufklärung dürfen NIE Gründe für solch eine drastische Entscheidung sein.

Gemeinsam mit der Familie gingen wir die Ablehnung durch und mit Tränen in den Augen fragte Herr T.: „Sind wir denn nichts mehr wert? Wir arbeiteten unser Leben lang in und für dieses Land und nun, wenn wir Hilfe benötigen, bekommen wir keine!“

Es wird mit höchster Prio an einer würdevollen Lösung gesucht, doch sollte es erst nach Januar eine geben, werden Herr und Frau T. ab Februar keine adäquate Versorgung durch professionelles Pflegepersonal haben.

Das Sozialamt zeigte nach unserer Kontaktaufnahme Interesse daran diese wertvolle Betreuungsform kennenzulernen und wir hoffen auf diese Weise die 24 Stunden Pflege immer mehr etablieren zu können.

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