Refinanzierungsmöglichkeiten:
-1.107,50 EUR
Monatliche Kosten
Sehr gute Deutschkenntnisse
Die Pflegekraft nutzt einen angemessenen Wortschatz und beherrscht die Grammatik sehr gut, was ihr ermöglicht, sich in verschiedenen Situationen gut zu verständigen. Ihre Sprachkenntnisse ermöglichen es ihr, Informationen präzise und verständlich zu übermitteln.
Beispiel: „Lass uns gemeinsam einen Speiseplan für die ganze Woche erstellen. Dann schreiben wir einen Einkaufszettel und gehen zusammen in den Supermarkt.“
Gute Deutschkenntnisse
Eine Pflegekraft auf diesem Sprachniveau spricht zwar noch nicht fehlerfrei Deutsch, kann jedoch klare und zusammenhängende Sätze formulieren. Sie ist vertraut mit grundlegenden Phrasen, die es ihr erlauben, sich im Alltagsleben zurechtzufinden und versteht oft genutzte Ausdrücke. Sie ist fähig, grundlegende Unterhaltungen auf Deutsch zu führen und ergreift auch selbst die Initiative zum Gesprächsbeginn.
Beispiel: „Heute möchte ich mit Patient spazieren gehen. Vielleicht gehen wir auch Park, wenn Wetter gut ist."
Befriedigende Deutschkenntnisse
Die Pflegekraft verfügt über mittlere Deutschkenntnisse und ist in der Lage, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze zu verstehen und zu nutzen. Sie formuliert verständliche, mehr-Wort-Sätze, kennt gängige Phrasen, die es ihr erleichtern, sich im täglichen Leben zurechtzufinden und sie versteht oft benutzte Ausdrücke. Sie erfasst den Sinn von Fragen aus dem Kontext und antwortet in der Regel kurz, indem sie oft Wörter wiederholt, die in der Frage vorkamen.
Beispiel: "Tag gut, ich viel arbeiten. Patient heute ruhig, alles gut laufen. Ich helfen bei Essen und Spaziergang."
Mögliche Zusatzkosten
- Kost und Logis: Für die Betreuungskraft frei
- Reisekosten: Maximal 150,00 € pro Reise
- ggf. Feiertagszuschlag: 80,00 € pro Feiertag
- ggf. Sommerzuschlag: 100,00 € pro Monat (Juli und August)
- ggf. Nachtzuschlag: 80,00 € pro Nacht bei regelmäßigen Nachteinsätzen (nicht als Notfall)
- ggf. weitere mitzuversorgende Person: 1.000,00 € pro Monat
Bitte beachten Sie, dass die effektiven Kosten je nach persönlicher Situation variieren können. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte und individuelle Kostenaufstellung.
Miriam Halili, Inhaberin Domo24h
Erklärung verschiedener Begriffe
Steuervorteil
Die Kosten für die häusliche Pflegekraft können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ermöglicht eine Steuerersparnis von 20 % der Pflegekosten, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 4.000,00 € pro Jahr. Das bedeutet, dass bei jährlichen Pflegekosten von 20.000,00 € die maximale Steuerersparnis erreicht wird.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der Person.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zusätzliche Leistungen der Pflegekasse – ab Pflegegrad 2-, die genutzt werden können, um die eigenen Pflegekosten zu minimieren:
Verhinderungspflege: Bis zu 1.612,00 € pro Jahr.
Umgewandelte VHP in Kurzzeitpflege: 806 € pro Jahr.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget ist eine finanzielle Unterstützung, die durch einen Antrag bei einem Sozialhilfeträger beantragt werden kann. Es ermöglicht pflegebedürftigen Personen, selbstbestimmt über ihre Pflegeleistungen zu entscheiden und diese individuell zu gestalten. Das Budget wird individuell festgelegt und kann für verschiedene pflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.
Landespflegegeld - NUR für Kunden aus Bayern
Mehr Info´s finden Sie hier: Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (bayern.de)
Gerne informieren wir Sie in einem kostenlosen Gespräch.