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Neues Jahr – Neue Regelungen

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Bevor wir erfolgreich in das Neue Jahr 2024 starten werden, möchten wir jetzt schon einen Ausblick auf die wesentlichen Neuerungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Jahre 2024 geben.
Die Neuerungen bedeuten vor allem eins – etwas mehr Geld im Geldbeutel.
Da lohnt es sich, mal genauer hinzuschauen.

  • Erhöhung der Pflegesachleistungen: Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden um 5% erhöht und dies zum 01. Januar 2024. Damit erhalten Sie für alle Dienstleistungen im Rahmen der ambulanten Pflege mehr Geld. Falls Sie bereits Geld für Pflegesachleistungen beziehen, wird der erhöhte Betrag automatisch ab Januar auf ihr Konto gebucht.
  • Erhöhung des Pflegegeldes: Es erfolgt zum 01. Januar 2024 eine Erhöhung des Pflegegelds um 5%. Dies betrifft die Pflegestufen 2 bis 5. Falls bereits Pflegegeld bezogen wird, erfolgt die Erhöhung automatisch und wird ab Januar 2024 auf ihr Konto gebucht.

Sie wollen nun Pflegegeld beantragen? Wir helfen Ihnen gerne dabei.

  • Entlastungsbudget kommt früher für junge Pflegebedürftige: Pflegebedürftige bis 25 Jahre, mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren bereits ab Januar 2024 von der Einführung des Entlastungsbudgets. Dies soll eine Erleichterung bei der Abrechnung mit sich bringen, da nun sowohl die Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege aus demselben Topf finanziert wird. Außerdem entfällt bei der Verhinderungspflege, dass mindestens 6 Monate häusliche Pflege vorangegangen sein müssen. Verhinderungspflege wird dann bis zu 8 Wochen bei der Kurzzeitpflege bezahlt und auch das halbe Pflegegeld bei der Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen erweitert.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Dieses kann ab 2024 nicht nur einmal pro Pflegefall beantragt werden, sondern jedes Jahr aufs Neue. Damit stehen Ihnen in jedem Jahr 10 Tage zur Pflege Ihrer Angehörigen (pro pflegebedürftiger Person) bei voller Lohnfortzahlung zur Verfügung.
  • Auskunft über Pflegeleistungen: Ab Januar 2024 haben Angehörige die Möglichkeit, von der Pflegekasse Auskunft über Leistungen und Kosten der letzten 18 Monate zu erhalten.
  • Leichtere Teilnahme an Reha- oder Vorsorgeeinrichtungen für pflegende Angehörige: Erfolgt die Inanspruchnahme einer stationären Reha- oder Vorsorgemassnahme, so soll es ab Juli 2024 für Angehörige leichter sein, bei dieser mitaufgenommen zu werden.

Damit stehen im Jahr 2024 einige Veränderungen ins Haus, welche in den kommenden Jahren sicherlich noch weiter ausgebaut und verbessert werden.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr und freuen uns auf ein tolles, spannendes und aufregendes Jahr 2024.

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