
Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine Herzensangelegenheit, aber sie ist auch fordernd. Oft sind es die kleinen Dinge im Alltag, die pflegende Angehörige unter Druck setzen: Ein eigener Arzttermin, ein wichtiger Behördengang oder einfach mal zwei Stunden durchatmen und Kraft tanken.
Genau hier setzt unsere stundenweise Versorgung an. Wir bei Domo24h sind für Sie da, damit Sie als Angehörige entlastet werden – mit der Sicherheit, dass Ihr Familienmitglied in besten Händen ist.
Was ist die stundenweise Versorgung?
Es handelt sich um eine flexible Unterstützung direkt bei Ihnen zu Hause. Unser Team übernimmt in Ihrer Abwesenheit die Betreuung oder hilft dort, wo Unterstützung gebraucht wird.
In welchen Situationen macht das Sinn?
- Termine wahrnehmen: Sie müssen selbst zum Arzt, zum Friseur oder haben eine Verabredung.
- Einfach mal raus: Ein Spaziergang oder Besorgungen ohne Zeitdruck erledigen.
- Haushaltshilfe: Sie benötigen Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, beim Einkaufen oder Kochen.
- Gesellschaft: Wir leisten Ihrem Angehörigen Gesellschaft, lesen vor oder unternehmen kleine Spaziergänge.
Wie kann man das abrechnen? Der Entlastungsbetrag (131 €)
Viele wissen nicht, dass jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) der sogenannte Entlastungsbetrag zusteht. Das sind monatlich 131 €, die zweckgebunden für Leistungen wie unsere stundenweise Versorgung eingesetzt werden können.
Das „Sparschwein-Prinzip" und die wichtige Frist
Das Beste daran: Sie müssen die 131 € nicht jeden Monat sofort ausgeben. Sie können das Geld ansparen. Aber Vorsicht vor dem Verfallsdatum!
- Die Regel: Nicht genutztes Geld aus dem Vorjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt es unwiderruflich.
Ein Rechenbeispiel (Stand: 15.03.2026):
- Sie haben von Januar bis März 2026 bereits 3 Monate angespart (3 × 131 €).
- Zusätzlich haben Sie vielleicht noch Geld aus dem Vorjahr 2025 übrig (z. B. ab dem 01.07.2025). Das wären weitere 6 Monate (6 × 131 €).
- Wichtig: Das angesparte Geld aus 2025 muss bis zum 30.06.2026 aufgebraucht werden, sonst verfällt dieser Teil des Budgets!
Unser Tipp: Behalten Sie den Überblick!
Sind Sie unsicher, wie viel Geld sich bereits in Ihrem „Pflege-Sparschwein" angesammelt hat?
Sie können jederzeit bei Ihrer Pflegekasse eine kostenlose Jahresbudgetübersicht anfordern. Dort sehen Sie genau, welcher Betrag Ihnen noch zur Verfügung steht, bevor er verfällt. Nutzen Sie dieses Geld – es steht Ihnen für Ihre Entlastung rechtlich zu!
Wir sind für Sie da
Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie nicht nur bei der Betreuung, sondern beraten Sie auch gerne zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Pflege darf kein Grund sein, auf das eigene Leben zu verzichten. Wir finden eine Lösung, die zu Ihrem Alltag passt.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Budget oder benötigen Sie spontane Hilfe? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und herzlich!
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