24 Stunden Pflege
Die 24 Stunden Pflege ist eine Pflegeform, die insbesondere in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Immer mehr Studien belegen, dass die meisten Pflegebedürftigen sich wünschen, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen – umgeben von ihren Liebsten. Doch die Pflege zu Hause, insbesondere durch Familienangehörige, kann schnell zur Herausforderung werden. Der tägliche Pflegeaufwand, gepaart mit beruflichen und privaten Verpflichtungen, führt oft zu einer enormen physischen und emotionalen Belastung. Hier kommt die 24-Stunden-Pflege als ideale Alternative ins Spiel. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben und gleichzeitig eine Rundum- Betreuung zu erhalten, die in vielen Fällen von Pflegekräften aus dem Ausland übernommen wird. Angehörige können dabei flexibel integriert werden, je nachdem, wie viel sie selbst übernehmen können und möchten. Diese Entlastung schafft mehr Raum für Quality - Time mit den Liebsten – ohne den Druck des Pflegealltags, sondern mit der Gewissheit, dass die kompetente Pflegekraft jederzeit zur Stelle ist. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „24-Stunden-Pflege“? Welche Leistungen umfasst sie, und welche Kosten sind damit verbunden? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Rundum-Betreuung zuhause.
Was bedeutet 24 Stunden Pflege?
Die 24 h Pflege bezeichnet eine Pflegeform, bei der eine Pflegekraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und diese rund um die Uhr betreut. Dabei geht es nicht darum, dass die Pflegekraft 24 Stunden am Tag arbeitet, sondern dass sie ständig vor Ort ist und bei Bedarf Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt. Die Pflegekraft übernimmt sowohl pflegerische Aufgaben als auch Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, das Anreichen von Mahlzeiten, die Begleitung zu Arztterminen und die Hauswirtschaft.
Die 24h Betreuung ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und trotzdem eine intensive und individuelle Betreuung zu erhalten.
Aufgaben der Pflegekraft in der 24 Stunden Pflege
1. Grundpflegerische Tätigkeiten
Die Pflegekraft übernimmt wesentliche Aufgaben der Grundpflege, die den täglichen Pflegebedarf der pflegebedürftigen Person abdecken. Dazu gehören:
· Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden, Zahnpflege, Haarpflege und Rasur. Die Pflegekraft hilft der Person, sich morgens und abends hygienisch zu versorgen.
· An- und Auskleiden: Hilfe beim An- und Ausziehen der Kleidung, insbesondere bei Personen, die aufgrund von Bewegungseinschränkungen oder körperlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen.
· Mobilitätshilfe: Unterstützung bei der Fortbewegung innerhalb der Wohnung, einschließlich des Transfers vom Bett in den Rollstuhl, vom Rollstuhl auf den Stuhl oder ins Bett.
· Nahrungsaufnahme: Hilfe bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, insbesondere bei Personen, die Schwierigkeiten beim selbstständigen Essen haben. Dies umfasst auch das Anreichen von Speisen und Getränken.
· Toilettengang und Inkontinenzversorgung: Unterstützung beim Gang zur Toilette oder beim Wechseln von Inkontinenzmaterialien, wenn die Person bettlägerig ist oder Hilfe benötigt.
2. Haushaltsführung
Die Pflegekraft übernimmt viele hauswirtschaftliche Aufgaben, die sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person in einem sauberen und geordneten Umfeld lebt. Dazu gehören:
· Reinigung und Hausarbeit: Regelmäßiges Reinigen der Wohnräume, Staubsaugen, Wischen, Reinigung des Badezimmers und der Küche.
· Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen der Kleidung sowie das Wechseln der Bettwäsche.
· Zubereitung von Mahlzeiten: Einkauf von Lebensmitteln und Zubereitung von Mahlzeiten nach den individuellen Vorlieben und diätetischen Anforderungen der pflegebedürftigen Person- wenn gewünscht und möglich auch gerne zusammen mit der zu pflegenden Person.
· Einkäufe und Besorgungen: Erledigung von Einkäufen und kleineren Besorgungen, wie der Abholung von Medikamenten oder das Besorgen von Haushaltsartikeln- gerne auch zusammen mit der zu pflegenden Person.
3. Soziale Betreuung und Begleitung
Neben der physischen Pflege spielt die soziale Betreuung eine wichtige Rolle, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu fördern. Hierzu gehören:
· Gesellschaft leisten: Die Pflegekraft verbringt Zeit mit der pflegebedürftigen Person, führt Gespräche, spielt Gesellschaftsspiele oder liest vor.
· Begleitung bei Aktivitäten: Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, wie Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen oder religiösen Veranstaltungen (z. B. Gottesdienst), oder Teilnahme an Hobbys.
· Tagesstrukturierung: Hilfestellung bei der Gestaltung eines strukturierten Tagesablaufs, der auf die Bedürfnisse und Vorlieben der pflegebedürftigen Person abgestimmt ist.
Grenzen und Tätigkeiten, die die Pflegekraft NICHT übernehmen darf
Obwohl die Pflegekraft im Rahmen der 24h Pflege viele Aufgaben übernimmt, gibt es bestimmte Tätigkeiten, die sie nicht ausführen darf. Dazu gehören:
· Die Pflegekraft darf keine medizinische Behandlungspflege, also medizinischen Tätigkeiten übernehmen, die ausschließlich von examinierten Pflegekräften oder Ärzten durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören das Verabreichen von Injektionen, Wundversorgung, die Gabe von Infusionen oder die Verabreichung von Medikamenten, wenn diese nicht durch die pflegebedürftige Person selbstständig eingenommen werden können. Diese Aufgaben fallen in den Bereich der Behandlungspflege und müssen bspw. durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.
· Die Pflegekraft kann Hinweise geben, wie die Pflege angepasst werden könnte, die formale Pflegeplanung und Anpassung des Pflegeplans obliegt jedoch einem Pflegedienst oder einer examinierten Pflegefachkraft.
· Aus versicherungstechnischen sowie arbeitsrechtlichen Gründen darf die Pflegekraft auch Aufgaben wie Fensterputzen, Schnee räumen oder schwere Gartenarbeit nicht übernehmen.
Modelle der 24 Stunden Pflege
1. Selbstständige Pflegekräfte
Dieses Modell wird häufig in Anspruch genommen, wenn die Pflegekosten niedrig gehalten werden sollen. Bei diesem Modell handelt es sich um Pflegekräfte, die als Selbstständige agieren.
Bei diesem Modell schließt die Pflegekraft einen direkten Vertrag mit der pflegebedürftigen Person oder deren Familie ab und arbeitet auf selbstständiger Basis. Das bedeutet, dass sie nicht angestellt ist, sondern eigenverantwortlich für ihre Sozialversicherungen und Steuern aufkommen muss. Dieses Modell bietet den Vorteil einer hohen Flexibilität sowie individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Pflegeleistungen. Die Familie hat direkten Einfluss auf die Auswahl der Pflegekraft und kann die Arbeitsbedingungen nach ihren Wünschen gestalten. Allerdings besteht ein erhebliches rechtliches Risiko der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet, dass die Pflegekraft zwar formal als selbstständig tätig ist, aber in der Praxis wie eine Angestellte behandelt wird. Sollte dies von den Behörden festgestellt werden, drohen hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie mögliche Strafen.
2. Anstellung bei der Familie
In diesem Modell wird die Pflegekraft direkt von der Familie der pflegebedürftigen Person angestellt. Die Familie wird somit zum Arbeitgeber.
Bei diesem Modell schließt die Familie einen Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft, in dem alle arbeitsrechtlichen Bedingungen geregelt sind. Die Familie übernimmt die Verantwortung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass die Familie maximale Kontrolle über die Arbeitsbedingungen hat und eine enge Bindung zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigem gefördert wird. Zudem werden rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit vermieden, da die Pflegekraft offiziell angestellt ist. Allerdings ist der administrative Aufwand erheblich, da die Familie sich um die gesamte Lohnabrechnung, steuerliche Angelegenheiten und Versicherungsthemen kümmern muss. Darüber hinaus ist diese Beschäftigungsform teurer, da die Pflegekraft nach deutschem Arbeitsrecht bezahlt werden muss.
3. Vermittlung durch Agenturen (Entsendemodell)
Dieses Modell der 24-Stunden-Pflege ist in Deutschland weit verbreitet. Dabei wird die z.B. polnische Pflegekraft über eine spezialisierte Agentur vermittelt, die sich um alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte kümmert. Die Pflegekraft ist in ihrem Heimatland, häufig in einem osteuropäischen Land, bei einem dort ansässigen Unternehmen angestellt und wird im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland entsandt. Die Agentur übernimmt die gesamte Verwaltung, einschließlich der Abwicklung von Sozialversicherungen, der Erstellung und Verwaltung von Arbeitsverträgen sowie der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Dies entlastet die Familie der pflegebedürftigen Person erheblich, da sie sich nicht um diese administrativen Details kümmern muss.
Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells ist die Kosteneffizienz, da die Pflegekräfte nach den Lohnstandards ihres Heimatlandes bezahlt werden, was in der Regel günstiger ist als eine Anstellung direkt in Deutschland. Zudem sorgt das Entsendegesetz für eine rechtliche Absicherung, da es sicherstellt, dass die Pflegekraft rechtmäßig nach Deutschland entsandt wird und die gesetzlichen Bestimmungen sowohl in ihrem Heimatland als auch in Deutschland eingehalten werden.
Die Flexibilität bei der Auswahl der Pflegekraft kann eingeschränkt sein, da diese oft durch die Agentur vorgegeben wird. Die Familie hat weniger Einfluss auf die endgültige Auswahl der Pflegekraft, obwohl Präferenzen wie Sprachkenntnisse oder spezifische Erfahrungen in der Regel berücksichtigt werden können. Ein weiteres potenzielles Problem sind Sprachbarrieren, die entstehen können, wenn die Pflegekraft nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Dies kann die Kommunikation im Alltag erschweren und möglicherweise die Qualität der Betreuung beeinträchtigen.
4. Vermittlung durch Kooperationspartner (Entsendemodell)
Dieses Modell basiert auf der Zusammenarbeit mit einer oder mehreren ausländischen Agenturen, die qualifizierte Pflegekräfte aus dem EU-Ausland entsenden, z.B. polnische Pflegekräfte. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Familie der pflegebedürftigen Person zu beraten, den Kontakt zur passenden Agentur herzustellen und den gesamten Prozess der Pflegekraftvermittlung zu koordinieren. Die ausländische Agentur übernimmt die Anstellung der Pflegekraft in ihrem Heimatland und entsendet sie nach Deutschland. Die Pflegekraft ist in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und wird nach den dortigen Standards entlohnt. Alle arbeitsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Entsendung werden von der ausländischen Agentur übernommen.
Die Vermittlung durch Kooperationsagenturen bietet mehrere Vorteile. Da die Anstellung und rechtliche Verantwortung bei der ausländischen Agentur liegt, wird die Familie von administrativen Aufgaben wie der Abwicklung von Sozialversicherungen, Lohnabrechnungen und Arbeitsverträgen entlastet. Zudem sorgt dieses Modell für Kosteneffizienz, da die Pflegekräfte nach den Lohnstandards ihres Heimatlandes bezahlt werden, was in der Regel günstiger ist als eine direkte Anstellung in Deutschland. Die Zusammenarbeit mit einer etablierten ausländischen Agentur gewährleistet außerdem eine rechtliche Absicherung, da der Entsendungsprozess nach den EU-Richtlinien erfolgt und das Entsendegesetz sicherstellt, dass die Pflegekraft rechtmäßig nach Deutschland entsendet wird und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Da die Pflegekraft von der ausländischen Agentur gestellt wird, hat die Familie weniger Einfluss auf die Auswahl der Pflegekraft. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit, bestimmte Präferenzen, wie etwa Sprachkenntnisse oder Erfahrung, anzugeben, die bei der Auswahl berücksichtigt werden. Eine weitere Herausforderung können mögliche Sprachbarrieren darstellen, insbesondere wenn die Pflegekraft nicht über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügt, was die Kommunikation im Alltag erschweren kann. Um eine reibungslose Betreuung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Koordination erforderlich. Regelmäßige Abstimmungen sind notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden und die Betreuung optimal zu gestalten.
Das Entsendegesetz regelt, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert sein muss und nach den dortigen gesetzlichen Bestimmungen entlohnt wird. Gleichzeitig müssen die deutschen Mindeststandards eingehalten werden, sofern diese höher sind. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die ausländische Agentur diese Bestimmungen einhält und die Pflegekraft rechtlich korrekt entsendet wird.
Obwohl die ausländische Agentur für die Anstellung und rechtliche Absicherung verantwortlich ist, spielt die Vermittlung eine entscheidende Rolle bei der Qualitätssicherung. Dazu gehört die regelmäßige Rücksprache mit der Familie, um sicherzustellen, dass die Pflegekraft den Erwartungen entspricht und die Betreuung reibungslos verläuft. Bei Problemen oder Missverständnissen ist eine schnelle und effektive Koordination mit der Agentur unerlässlich.
Die Vermittlung durch Kooperationsagenturen bietet Familien eine kosteneffiziente und rechtlich abgesicherte Lösung für die 24-Stunden-Pflege. Durch die Zusammenarbeit mit der Agentur wird die Familie von administrativen Aufgaben entlastet, während die Vermittlung sicherstellt, dass der gesamte Prozess reibungslos verläuft und die Qualität der Pflege gewährleistet ist.
5. Legale Beschäftigung in Deutschland
Dieses Modell umfasst die direkte Anstellung der Pflegekraft in Deutschland, entweder durch eine Agentur oder die Familie selbst.
In diesem Modell ist die Pflegekraft direkt in Deutschland angestellt und unterliegt damit dem deutschen Arbeitsrecht, was die Zahlung von Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträgen und die Einhaltung anderer Arbeitnehmerrechte umfasst. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil der höchsten rechtlichen Sicherheit, da alle arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und die Pflegekraft vollständig in das deutsche Sozialsystem integriert ist. Allerdings ist dies die teuerste Option, da die Löhne und Sozialabgaben in Deutschland deutlich höher sind als in osteuropäischen Ländern. Der administrative Aufwand ist ebenfalls hoch, insbesondere wenn die Familie als Arbeitgeber fungiert und sich um alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen kümmern muss.
Was kostet 24 Stunden Pflege?
Die Kosten für die 24 Stunden Pflege zu hause variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Pflegebedarf, der Qualifikation der Pflegekraft und dem Einsatzort. In Deutschland liegen die Kosten für eine Pflegekraft zu hause im Rahmen der 24 h Pflege durch eine osteuropäische Pflegekraft im Durchschnitt zwischen 2.500 und 4.500 Euro pro Monat. Diese Kosten umfassen in der Regel Unterkunft und Verpflegung der Pflegekraft sowie deren Gehalt. Es gibt jedoch auch Modelle, bei denen zusätzliche Kosten für die Vermittlung und Organisation durch eine Agentur anfallen.
Pflegebedürftige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, wie z. B. Pflegegeld oder Zuschüsse für die häusliche Pflege. Diese Leistungen decken jedoch in den meisten Fällen nur einen Teil der Gesamtkosten ab, sodass ein Eigenanteil verbleibt.
1. Grundkosten
· Selbstständige Pflegekräfte: Die Kosten liegen hier in der Regel zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Monat. Es besteht jedoch das Risiko der Scheinselbstständigkeit, was zu erheblichen Nachzahlungen führen kann.
· Pflegekräfte im Entsendemodell: Die monatlichen Kosten bewegen sich meist zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Hierbei handelt es sich um den Gesamtpreis, inklusive aller Sozialversicherungen und Agenturgebühren.
· Direkte Anstellung in Deutschland: Die Kosten können hier 3.500 bis 5.500 Euro monatlich betragen, da die Pflegekraft nach deutschen Standards bezahlt werden muss, inklusive Sozialversicherungen.
2. Zusatzkosten
Zusätzlich zu den Grundkosten können weitere Kosten anfallen:
· Kost und Logis: Die Pflegekraft erhält in der Regel freie Kost und Logis im Haushalt der zu betreuenden Person. Dies ist in den meisten Modellen eine Voraussetzung. Der Wohnraum muss dabei angemessen sein, z.B. ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Zugang zu Bad und Küche.
· Reisekosten: Diese können je nach Herkunftsland der Pflegekraft variieren, liegen aber in der Regel zwischen 100 und 150 Euro pro Reise.
· Zuschläge für Feiertage oder Nachteinsätze: An Feiertagen oder bei regelmäßigen Nachteinsätzen können zusätzliche Kosten anfallen. Beispielsweise können für Nachteinsätze, die nicht als Notfall gelten, 80 Euro pro Nacht berechnet werden. An Feiertagen wird oft ein Zuschlag von 80 Euro pro Tag berechnet.
· Kosten für zusätzliche Personen: Wenn im Haushalt eine zweite Person betreut wird, können ebenfalls zusätzliche Kosten anfallen, in der Regel liegen diese bei 1.000 Euro pro Monat.
Wenn die Zusatzkosten bereits im inkludiert sind, sind die Gesamtkosten entsprechend höher. Schließlich variieren die Kosten daher nur bedingt.
3. Refinanzierungsmöglichkeiten
Um die Kosten der 24 Stunden Pflege abzufedern, gibt es verschiedene Refinanzierungsmöglichkeiten, die von der Pflegekasse angeboten werden:
· Pflegegeld: Je nach Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person ein monatliches Pflegegeld, das direkt zur Finanzierung der Pflege verwendet werden kann. Dieses variiert je nach Pflegegrad.
· Verhinderungspflege: Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege durchzuführen. Sie kann einmal pro Jahr bis zu 1.612 Euro betragen und für die Kosten einer Ersatzpflegekraft verwendet werden.
· Kurzzeitpflege: Diese Leistung kann in ähnlichen Fällen wie die Verhinderungspflege eingesetzt werden und bietet bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
· Steuerliche Vorteile: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Dies kann bis zu 20% der Pflegekosten ausmachen, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Gestaltung der 24 Stunden Pflege ist komplex und hängt stark vom gewählten Modell ab. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
· Scheinselbstständigkeit: Bei selbstständigen Pflegekräften besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit, wenn die Pflegekraft wie eine Angestellte behandelt wird. Dies kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Nachzahlungen von Sozialabgaben und Strafen.
· Entsendegesetz: Bei Pflegekräften, die über das Entsendemodell nach Deutschland kommen, müssen die Vorschriften des Entsendegesetzes eingehalten werden. Dies umfasst die Einhaltung des deutschen Mindestlohns und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Heimatland der Pflegekraft.
· Arbeitsrecht in Deutschland: Pflegekräfte, die in Deutschland angestellt sind, unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht. Dies umfasst Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz. Auch der Mindestlohn muss eingehalten werden.
Sie möchten in Ihrem Zuhause bleiben und dennoch rund um die Uhr optimal betreut werden? Unsere 24-Stunden-Pflege bietet die ideale Lösung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.