Palliativpflege – Fürsorgliche Begleitung und Unterstützung in der letzten Lebensphase
Die Palliativpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Versorgung für Menschen mit schweren, unheilbaren Krankheiten, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist. Sie zielt darauf ab, das Leiden zu lindern und die Lebensqualität der Betroffenen bis zum Lebensende zu verbessern. In diesem Artikel wird detailliert erklärt, was Palliativpflege ist, welche Leistungen sie umfasst, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie die Finanzierung geregelt ist.
Was ist Palliativpflege?
Palliativpflege bezeichnet die ganzheitliche Betreuung von Menschen, die an einer lebensbedrohlichen, nicht mehr heilbaren Krankheit leiden. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Heilung der Krankheit, sondern auf der Linderung von Symptomen und der Verbesserung der Lebensqualität. Dies kann sowohl körperliche Beschwerden, wie Schmerzen oder Atemnot, als auch seelische, soziale und spirituelle Bedürfnisse umfassen.
Im Zentrum der Palliativpflege steht der Mensch in seiner Gesamtheit, nicht nur die Krankheit. Dabei wird sowohl der Patient als auch dessen Familie in den Pflegeprozess einbezogen. Palliativpflege kann in verschiedenen Umgebungen stattfinden: zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder speziellen Palliativstationen im Krankenhaus.
Ziele der Palliativpflege
Die Palliativpflege hat klare Ziele, die sich von der akuten oder kurativen Pflege unterscheiden. Zu den Hauptzielen gehören:
· Schmerzlinderung und Symptomkontrolle: Schmerzfreiheit oder zumindest die deutliche Linderung von Schmerzen ist ein zentrales Anliegen. Ebenso wichtig ist die Kontrolle anderer belastender Symptome wie Atemnot, Übelkeit oder Angst.
· Erhalt der Lebensqualität: Das Wohlbefinden des Patienten steht im Mittelpunkt. Dies bedeutet, dass der Patient so komfortabel und selbstbestimmt wie möglich leben kann.
· Unterstützung der emotionalen und spirituellen Bedürfnisse: Die Palliativpflege erkennt, dass Menschen am Ende ihres Lebens nicht nur körperliche, sondern auch emotionale und spirituelle Unterstützung brauchen. Dies kann Gespräche über Ängste, Lebensrückblicke oder die Begleitung in Glaubensfragen umfassen.
· Entlastung der Angehörigen: Angehörige sind oft stark in den Pflegeprozess involviert. Die Palliativpflege unterstützt auch sie, sei es durch Beratung, seelische Begleitung oder praktische Hilfe im Pflegealltag.
Leistungen der Palliativpflege
Die Palliativpflege umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden. Diese Leistungen lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
a) Medizinische Versorgung
· Schmerzlinderung: Dies erfolgt durch eine angepasste Schmerztherapie, bei der Schmerzmittel regelmäßig und nach Bedarf verabreicht werden.
· Behandlung anderer Symptome: Zu den häufigsten Symptomen gehören Atemnot, Übelkeit, Erbrechen und Schlaflosigkeit. Die Behandlung zielt darauf ab, diese Beschwerden zu lindern und den Patienten zu stabilisieren.
b) Pflegerische Betreuung
· Grundpflege: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen, Mobilität und Ernährung. Die Pflegekraft hilft dem Patienten, sich wohl zu fühlen und seine Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten.
· Hauswirtschaftliche Hilfe: In der häuslichen Pflege kann die Pflegekraft auch Aufgaben im Haushalt übernehmen, wie Kochen, Waschen oder Reinigen.
c) Psychosoziale und spirituelle Begleitung
· Seelsorge und emotionale Unterstützung: Die Palliativpflege beinhaltet oft Gespräche mit dem Patienten über seine Ängste, Sorgen und Hoffnungen. Seelsorger oder geschulte Pflegekräfte können hierbei eine wichtige Rolle spielen.
· Unterstützung der Angehörigen: Angehörige werden in den Pflegeprozess einbezogen und erhalten emotionale, aber auch praktische Unterstützung, etwa bei der Organisation der Pflege oder der Beantragung von Hilfsleistungen.
d) Hospizdienste
· Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Diese spezialisierte Form der Pflege bietet schwerkranken Menschen auch zu Hause eine umfassende Betreuung durch ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegekräften, Psychologen und Seelsorgern.
· Stationäre Hospize: Ein Hospiz bietet eine ruhige und würdige Umgebung für Patienten, die ihre letzte Lebensphase in professioneller Betreuung verbringen möchten. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Schmerzlinderung und emotionalen Unterstützung, ohne den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen.
Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?
Jeder Mensch, der an einer unheilbaren und fortschreitenden Krankheit leidet, hat Anspruch auf Palliativpflege. Diese wird in Deutschland im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt und kann sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen oder im häuslichen Umfeld erfolgen. Der behandelnde Arzt muss die Palliativpflege verordnen, und die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die medizinische und pflegerische Versorgung.
Palliativpflege ist in erster Linie für Menschen gedacht, bei denen keine Heilung der Krankheit mehr möglich ist und die unter Symptomen leiden, die eine spezialisierte Betreuung erforderlich machen. Dies betrifft beispielsweise Patienten mit Krebs im Endstadium, fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen wie ALS oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Endstadium.
Rechtliche Aspekte der Palliativpflege
Ein wichtiger rechtlicher Aspekt der Palliativpflege ist die Patientenverfügung. Diese erlaubt es den Betroffenen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung wünschen oder ablehnen. Sie hilft dabei, den Willen des Patienten zu respektieren, auch wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.
· Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Patienten die Betreuung und medizinische Versorgung organisiert.
· Betreuungsverfügung: Hier wird festgelegt, wer im Ernstfall rechtliche Entscheidungen für den Betroffenen trifft.
Palliativpflegekräfte arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt, dem Pflegeteam und den Angehörigen zusammen, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Patienten in Bezug auf die medizinische Versorgung respektiert werden.
Finanzierung der Palliativpflege
Die Kosten für Palliativpflege werden in Deutschland in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Dabei decken die Krankenkassen sowohl die medizinische Versorgung durch Ärzte als auch die Pflege durch spezialisierte Pflegedienste ab. Dazu gehören:
· Ambulante Palliativpflege: Bei der Versorgung zu Hause werden sowohl pflegerische Leistungen als auch ärztliche Behandlungen von der Krankenkasse übernommen.
· Stationäre Palliativpflege und Hospize: Für stationäre Aufenthalte in Palliativstationen oder Hospizen tragen die Krankenkassen die Kosten, jedoch kann ein Eigenanteil für die Unterbringung anfallen. Viele Hospize verlangen jedoch keine oder nur geringe Eigenbeteiligungen, sodass diese Option für alle Betroffenen zugänglich ist.
Zusätzlich können Pflegebedürftige Pflegegeld und andere Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen, um die Kosten für die Betreuung zu reduzieren.
Würde und Lebensqualität in herausfordernden Zeiten
Die Palliativpflege ermöglicht es schwerkranken Menschen, trotz ihrer belastenden Situation ein Leben in Würde und mit möglichst hoher Lebensqualität zu führen. Sie bietet umfassende Unterstützung, die sowohl körperliche als auch seelische Bedürfnisse berücksichtigt und sich den individuellen Wünschen der Betroffenen anpasst. Durch die enge Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen trägt die Palliativpflege entscheidend dazu bei, dass auch in schwierigen Phasen Fürsorge, Geborgenheit und Entlastung im Mittelpunkt stehen.