Pflegegrad und Pflegegeld: Was Sie wissen müssen

Veröffentlicht am
September 24, 2024

Die Pflege eines geliebten Menschen bringt viele Herausforderungen mit sich – emotional, organisatorisch und finanziell. Viele pflegende Angehörige stehen vor der Frage, welche Unterstützung sie von der Pflegekasse erwarten können. Begriffe wie Pflegegrad, Pflegegeld und Kurzzeitpflege spielen dabei eine zentrale Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie über die Pflegegrade wissen müssen, wie sie sich vom alten Begriff der Pflegestufe unterscheiden und wie Sie das Pflegegeld optimal nutzen können.


Vor einigen Jahren wurden die Pflegestufen durch das Pflegegrad-System ersetzt, um die individuellen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen. Während früher vor allem körperliche Einschränkungen im Vordergrund standen, bewertet das Pflegegrad-System auch kognitive Beeinträchtigungen, wie sie beispielsweise bei Demenz auftreten. Diese Reform bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen eine fairere Einstufung und eine bessere finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld und Sachleistungen.

Die wichtigsten Punkte zu Pflegegrad und Pflegegeld
 

1. Pflegegrad statt Pflegestufe
Der Begriff Pflegestufe ist veraltet und wurde durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und berücksichtigen neben körperlichen auch geistige Einschränkungen. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und desto mehr Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen zur Verfügung.

2. Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die an Menschen mit einem Pflegegrad ausgezahlt wird, die zu Hause von pflegenden Angehörigen betreut werden. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab:

· Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag

· Pflegegrad 2: 332 Euro

· Pflegegrad 3: 573 Euro

· Pflegegrad 4: 765 Euro

· Pflegegrad 5: 947 Euro

 

3. Kurzzeitpflege
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel aufgrund von Krankheit der pflegenden Angehörigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt, kann die Kurzzeitpflege genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung für bis zu 8 Wochen pro Jahr, um die Familie zu entlasten.

4. Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig ausgezahlt, abhängig davon, wie viel des Sachleistungsbudgets genutzt wird. Diese Kombination bietet eine flexible Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

5. Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen decken die Kosten für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie unterstützen pflegende Angehörige, indem sie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität bieten. Die Höhe richtet sich auch hier nach dem Pflegegrad.

 

Wie beantragen Sie Pflegegrad und Pflegegeld?

 

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen:
Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich direkt an die Pflegekasse der zu pflegenden Person. Dies geschieht meist über die Krankenkasse, bei der die Person versichert ist. Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich.

2. Begutachtung durch den MD:
Nach der Antragstellung wird der MD (Medizinischer Dienst) einen Hausbesuch machen, um den Pflegebedarf zu ermitteln.

Tipp: Es kann sinnvoll sein, ein Pflegetagebuch zu führen, um den Unterstützungsbedarf genau zu dokumentieren.

3. Einstufung in einen Pflegegrad:
Auf Basis der Begutachtung wird die Pflegekasse den Pflegegrad festlegen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung steht zur Verfügung.

4. Auszahlung des Pflegegeldes:
Nach der Einstufung in einen Pflegegrad wird das Pflegegeld monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann das Geld an pflegende Angehörige weitergeben.

 

 

Wie Domo24h helfen kann

Domo24h versteht die Herausforderungen, vor denen pflegende Angehörige stehen. Deshalb bieten wir umfassende Unterstützung in folgenden Bereichen:

1. Beratung und Begleitung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für den richtigen Pflegegrad und helfen Ihnen, das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen optimal zu nutzen.

2. Flexible Pflegeleistungen: Ob unbefristete 24h Pflege oder befristete Kurzzeitpflege – wir passen unsere Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an.

3. Entlastung durch professionelle Pflege
Wir entlasten pflegende Angehörige, indem wir Ihnen qualifizierte Pflegekräfte zur Seite stellen. So können Sie Beruf, Familie und Pflege besser miteinander vereinbaren, ohne auf eine hochwertige Versorgung Ihres Angehörigen verzichten zu müssen.

 

 

Tipps zur optimalen Nutzung der Pflegeleistungen

 

· Kombinationsleistungen: Nutzen Sie die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. So können Sie Teile der Pflege selbst übernehmen und andere durch professionelle Pflegedienste abdecken.

· Beratungsangebote: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten, welche Leistungen Ihnen zustehen. Es gibt oft regionale Unterstützungsangebote oder Entlastungsbeträge, die nicht jedem bekannt sind.

· Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Nutzen Sie diese Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Beide Leistungen können kombiniert und flexibel eingesetzt werden.

 

Die Pflege eines Angehörigen kann viel Kraft und Engagement erfordern. Mit den passenden Pflegeleistungen und der Unterstützung von Domo24h stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Pflegesituation.

Domo24h
Heidelbergerstr. 5-7
68519 Viernheim

+49 6206 946 2260
info@domo24h.de

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